AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

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1Zur Unterstützung eines kohärenten und wirksamen Ansatzes bei der Ermittlung von Risiken, die sich auf ihre Geschäftstätigkeiten auswirken, durch Verpflichtete sollte die AMLA Leitlinien betreffend Mindestanforderungen an den Inhalt der unternehmensweiten Risikobewertung und zu berücksichtigende zusätzliche Informationsquellen herausgeben. 2Diese Quellen könnten Informationen internationaler Standardsetzer im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wie etwa FATF-Berichte über gegenseitige Evaluierungen, und andere glaubwürdige und zuverlässige Quellen mit Informationen über Typologien, neu auftretende Risiken und kriminelle Tätigkeiten, einschließlich Korruption, wie etwa Berichte von Organisationen der Zivilgesellschaft, Medien und Hochschulen, umfassen.