AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

(19)

1Einige Kategorien von Personen, die mit Gütern handeln sind dem Risiko der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in besonderem Maße ausgesetzt, weil sie mit hochwertigen Gütern von oft geringer Größe handeln, die sich leicht transportieren lassen. 2Aus diesem Grund sollten Personen, die mit Edelmetallen und Edelsteinen und anderen hochwertigen Gütern handeln, den Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterliegen, wenn dieser Handel entweder eine regelmäßige oder eine hauptberufliche Tätigkeit darstellt.