1Mit hochwertigen Gütern verbundene Risiken könnten sich auch auf andere hochgradig tragbare Güter erstrecken, wie etwa Kleidungsstücke und Bekleidungszubehör. 2Die Kommission sollte daher prüfen, ob es notwendig ist, den Kreis der Verpflichteten auf Händler solcher hochwertigen Güter auszuweiten. 3Da mit dieser Verordnung erstmals verbindliche schwellenwertbasierte Offenlegungen für bestimmte hochwertige Güter auf Unionsebene eingeführt werden, sollte die Kommission darüber hinaus auf der Grundlage der im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Verordnung gesammelten Erfahrungen prüfen, ob es notwendig ist, den Kreis der Waren, die schwellenwertbasierten Offenlegungen unterliegen, auszuweiten und das Format solcher Offenlegungen im Hinblick auf die Nutzung verbindlicher schwellenwertbasierter Offenlegungen durch zentrale Meldestellen zu harmonisieren. 4Schließlich sollte die Kommission angesichts der Risiken, die mit hochwertigen Gütern in Freihandelszonen verbunden sind, prüfen, ob es notwendig ist, den Kreis der Informationen auszuweiten, die von Wirtschaftsteilnehmern, die hochwertige Güter in diesen Freihandelszonen handeln und aufbewahren, zu melden sind.