AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

(165)

1Die Kommission sollte auch die Kosten, den Nutzen und die Auswirkungen einer Absenkung des Schwellenwerts von 25 % für die Identifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer in Fällen bewerten, in denen die Kontrolle durch Eigentumsbeteiligung ausgeübt wird. 2Bei dieser Bewertung sollten insbesondere die Lehren aus Mitgliedstaaten oder Drittländern mit niedrigeren Schwellenwerten berücksichtigt werden.