AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

(164)

1Die Kommission sollte die Kosten, den Nutzen und die Auswirkungen einer Anpassung der Obergrenze für Barzahlungen über große Beträge auf Unionsebene bewerten, um die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen noch stärker anzugleichen und die Möglichkeiten für Straftäter, Bargeld zur Geldwäsche zu verwenden, einzuschränken. 2Bei dieser Bewertung sollte insbesondere geprüft werden, welche Höhe einer harmonisierten Obergrenze für Barzahlungen auf Unionsebene am angemessensten wäre, wobei die derzeit in vielen Mitgliedstaaten geltenden Obergrenzen für Barzahlungen, die Durchsetzbarkeit einer solchen Obergrenze auf Unionsebene und die Auswirkungen einer solchen Obergrenze auf den Status des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel berücksichtigt werden sollten.