1Weitergaben durch zentrale Meldestellen spielen eine entscheidende Rolle bei der frühzeitigen Aufdeckung möglicher krimineller Tätigkeiten, die in die Zuständigkeit der EUStA oder des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) fallen oder bei denen Europol und Eurojust frühzeitig gemäß ihren jeweiligen Mandaten operative Unterstützung leisten können, und können rasche und wirksame Ermittlungen und Strafverfolgungen unterstützen. 2Informationen, die von zentralen Meldestellen an die EUStA und das OLAF weitergegeben werden, sollten Gründe für den Verdacht enthalten, dass eine Straftat im Rahmen der jeweiligen Zuständigen der EUStA und des OLAF begangen werden könnte oder begangen wurde, und ihnen sollten alle einschlägigen Informationen beigefügt werden, die die zentrale Meldestelle besitzt und die ein Tätigwerden unterstützen können, einschließlich einschlägiger Finanz- und Verwaltungsinformationen. 3Fordern die EUStA und das OLAF Informationen von zentralen Meldestellen an, ist es ebenso wichtig, dass zentrale Meldestellen in der Lage sind, alle Informationen, die sie in Bezug auf den Fall besitzen, weiterzugeben. 4Gemäß den geltenden Bestimmungen in ihren Gründungsrechtsakten sollten die EUStA und das OLAF zentrale Meldestellen über die Schritte, die in Bezug auf die weitergegebenen Informationen unternommen wurden, und über alle einschlägigen Ergebnisse unterrichten.