AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

(124)

1Um sicherzustellen, dass Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer auf dem neusten Stand sind, sollte die juristische Person diese Informationen unmittelbar nach jeder Änderung aktualisieren und regelmäßig überprüfen, beispielsweise zum Zeitpunkt der Vorlage des Jahresabschlusses, oder anlässlich anderer wiederholter Interaktionen mit Behörden. 2Die Frist für die Aktualisierung der Informationen sollte angesichts möglicher komplexer Situationen angemessen sein.