AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

(122)

1Sind juristische Personen und Rechtsvereinbarungen Teil einer komplexen Struktur, ist Klarheit über ihre Eigentums- oder Kontrollstruktur entscheidend, um festzustellen, wer ihre wirtschaftlichen Eigentümer sind. 2Zu diesem Zweck ist es wichtig, dass juristische Personen und Rechtsvereinbarungen die Beziehungen, durch die sie indirekt im Eigentum oder unter Kontrolle stehen, klar verstehen, einschließlich aller zwischengeschalteten Stufen zwischen den wirtschaftlichen Eigentümern und der juristischen Person oder der Rechtsvereinbarung selbst, unabhängig davon, ob diese Beziehungen in Form von anderen juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen oder von Nominee-Beziehungen bestehen. 3Die Ermittlung der Eigentums- und Kontrollstruktur gestattet es, die Wege zu ermitteln, auf die das Eigentum an einer juristischen Person begründet wird oder die Kontrolle über ihn ausgeübt werden kann, und ist daher für ein umfassendes Verständnis der Stellung des wirtschaftlichen Eigentümers wesentlich. 4Die Informationen zum wirtschaftlichen Eigentümer sollten daher stets eine Beschreibung der Beziehungsstruktur enthalten.