AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

(121)

1Ein wirksamer Rahmen für die Transparenz bei wirtschaftlichem Eigentum erfordert die Einholung von Informationen über verschiedene Kanäle. 2Ein solcher mehrgleisiger Ansatz umfasst die Informationen, über die die juristische Person oder der Trustee eines Express-Trusts oder die Personen, die eine entsprechende Position in einer ähnlichen Rechtsvereinbarung innehaben, selbst verfügen, die Informationen, die Verpflichtete im Rahmen der Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden erlangen, und die Informationen, die in Zentralregistern enthalten sind. 3Der Abgleich von Informationen zwischen diesen Säulen trägt zur Sicherstellung bei, dass jede Säule über angemessene, zutreffende und aktuelle Informationen verfügt. 4Zu diesem Zweck und um zu vermeiden, dass aufgrund unterschiedlicher Ansätze Unstimmigkeiten verursacht werden, ist es wichtig, die Kategorien von Daten zu ermitteln, die stets erhoben werden sollten, um sicherzustellen, dass die Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer angemessen sind. 5Dies umfasst grundlegende Informationen über die juristische Person und die Rechtsvereinbarung, die die Voraussetzung dafür sind, dass das Unternehmen oder die Vereinbarung selbst ihre Struktur – über Eigentum oder Kontrolle – verstehen kann.