AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

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1Eine übereinstimmende Vorgehensweise bei den Transparenzanforderungen für wirtschaftliches Eigentum setzt auch voraus, dass im gesamten Binnenmarkt dieselben Informationen über wirtschaftliche Eigentümer eingeholt werden. 2Es ist angemessen, genaue Anforderungen dafür einzuführen, welche Informationen im jeweiligen Einzelfall eingeholt werden sollten. 3Zu diesen Informationen gehören eine Mindestmenge an personenbezogenen Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer, Informationen über die Art und den Umfang des wirtschaftlichen Interesses an der juristischen Person oder der Rechtsvereinbarung sowie Informationen über die juristische Person oder die Rechtsvereinbarung, die erforderlich sind, um die angebrachte Identifizierung der natürlichen Person sicherzustellen, die der wirtschaftliche Eigentümer ist, und die Gründe, aus denen diese natürliche Person als wirtschaftlicher Eigentümer identifiziert wurde.