AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

(114)

1Um sicherzustellen, dass die wirtschaftlichen Eigentümer von Express-Trusts und ähnlichen juristischen Personen, wie etwa Stiftungen, oder ähnlichen Rechtsvereinbarungen übereinstimmend identifiziert werden, müssen harmonisierte Vorschriften für das wirtschaftliche Eigentum festgelegt werden. 2Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission eine Liste der Arten von juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen übermitteln müssen, die Express-Trusts ähnlich sind und bei denen die wirtschaftlichen Eigentümer auf dieselbe Weise identifiziert werden wie die wirtschaftlichen Eigentümer von Express-Trusts und ähnlichen juristischen Personen oder Rechtsvereinbarungen. 3Der Kommission sollte im Wege eines Durchführungsrechtsakts eine Liste derjenigen dem Recht der Mitgliedstaaten unterliegenden Rechtsvereinbarungen und juristischen Personen annehmen können, die eine ähnliche Struktur oder Funktion wie Express-Trusts aufweisen.