1Discretionary Trusts lassen ihren Trustees einen Ermessensspielraum bei der Zuweisung des Treuhandvermögens oder der daraus gezogenen Vorteile. 2Es gibt also keine von vornherein festgelegten Begünstigten oder Kategorien von Begünstigten, sondern vielmehr einen Pool von Personen, aus dem die Trustees die Begünstigten auswählen können, oder Personen, die zu Begünstigten werden, falls die Trustees ihren Ermessensspielraum nicht ausüben müssen. 3Wie bei der jüngsten Überarbeitung der FATF-Standards in Bezug auf Rechtsvereinbarungen anerkannt wurde, kann ein solcher Ermessensspielraum missbraucht werden und die Verschleierung wirtschaftlicher Eigentümer gestatten, wenn nicht Discretionary Trusts ein Mindestmaß an Transparenz auferlegt würde, da Transparenz in Bezug auf Begünstigte nur bei Ausübung des Ermessensspielraums der Trustees erreicht würde. 4Um eine angemessene und übereinstimmende Transparenz für alle Arten von Rechtsvereinbarungen sicherzustellen, ist es daher wichtig, dass im Fall von Discretionary Trusts auch Informationen über die Gegenstände der Befugnis eines Trustees und über die Letztbegünstigten bei Nichtausübung der Ermächtigung, die die Vermögenswerte oder Vorteile erhalten würden, falls die Trustees ihren Ermessensspielraum nicht ausüben, eingeholt werden. 5Es gibt Situationen, in denen Objekte einer Ermächtigung oder Letztbegünstigte bei Nichtausübung der Ermächtigung nicht einzeln, sondern als eine Kategorie ermittelt werden könnten. 6In diesen Fällen sollten Informationen über die Kategorie sowie Informationen über die einzelnen Personen, die aus der Kategorie ausgewählt werden, eingeholt werden.