§ 36
Verfahrensbeteiligte
An dem Verfahren vor dem zuständigen Gericht sind beteiligt:
1.
der Kläger,
2.
die Durchsetzungsbehörde,
3.
Personen und Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden und die die Durchsetzungsbehörde auf ihren Antrag zu dem Verfahren beigeladen hat.