Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich
Vom 20.4.2013
Neugefasst am 24.8.2021
Zuletzt geändert am 23.10.2024
Fähig, am Verfahren beteiligt zu sein, sind außer natürlichen und juristischen Personen auch nichtrechtsfähige Personenvereinigungen.