ZKDSG

Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz

Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten

Vom 19.3.2002

Zuletzt geändert am 6.5.2024

Abschnitt 4
Schlussvorschrift

§ 7

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.