ZKDSG

Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz

Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten

Vom 19.3.2002

Zuletzt geändert am 6.5.2024

Abschnitt 2
Schutz der Zugangskontrolldienste

§ 3

Verbot von gewerbsmäßigen Eingriffen zur Umgehung von Zugangskontrolldiensten

Verboten sind

1. die Herstellung, die Einfuhr und die Verbreitung von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
2. der Besitz, die technische Einrichtung, die Wartung und der Austausch von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
3. die Absatzförderung von Umgehungsvorrichtungen.