Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter
Vom
30.3.2021
Zuletzt geändert am
6.5.2024
§ 2
Zentralstelle
Das Zollkriminalamt ist die Zentralstelle für den Zollfahndungsdienst und darüber hinaus eine der Zentralstellen der Zollverwaltung für das Auskunfts- und Nachrichtenwesen.