ZAGMonAwV

ZAG-Monatsausweisverordnung

Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

Vom 15.10.2009

Zuletzt geändert am 13.12.2018

Anlage 4

(zu § 5 Absatz 1 Satz 2) ESTZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –


Stand Ende                 
Institutsnummer                   Prüfziffer            Name                                                 Ort                             




Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro)
Aktiva




Barreserve
0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0110

      
Forderungen an Kreditinstitute
0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0210

      
darunter:
0211auf Treuhandkonten0211      
aus sonstigen Tätigkeiten
0221täglich fällig0221      
0222andere Forderungen0222      
Forderungen an Kunden
0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0310

      
darunter:
0311aus Provisionen0311      
0312aus Krediten0312      
darunter:
0313aus Kreditkarten-
geschäften

0313

      
Forderungen an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0410

      
0420aus sonstigen Tätigkeiten0420      
Summe: (0410 + 0420)0400      
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Geldmarktpapiere
0511aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0511

      
Anleihen und Schuld-
verschreibungen
0521aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0521

      
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0610

      
Beteiligungen
0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0710

      
darunter:
0711an Kreditinstituten0711      
0712an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0712

      
0713an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0713

      
aus sonstigen Tätigkeiten
darunter:
0723an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0723

      
Anteile an verbundenen Unternehmen
0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0810      
darunter:
0811an Kreditinstituten0811      
0812an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0812

      
0813an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0813

      
aus sonstigen Tätigkeiten
darunter:
0823an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0823

      
Immaterielle Anlagewerte
0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0910

      
Sachanlagen
1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1010

      
Sonstige Vermögensgegenstände
1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1210

      
Rechnungsabgrenzungsposten
1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1310

      
Aktive latente Steuern1400      
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung

1600

      




Passiva




Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-
instituten
1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1810

      
davon:
1811täglich fällig1811      
1812mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist

1812

      
aus sonstigen Tätigkeiten
davon:
1821täglich fällig1821      
1822mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist

1822

      
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1910

      
davon:
1911Verbindlichkeiten
zur Ausführung von Zahlungsvorgängen

1911

      
darunter:
1912auf Zahlungskonten1912      
darunter:
1913aus der Ausgabe von
E-Geld

1913

      
Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungsinstituten
2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2010

      
2020aus sonstigen Tätigkeiten2020      
Summe: (2010 + 2020)2000      
Sonstige Verbindlichkeiten
2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2110

      
Rechnungsabgrenzungsposten
2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2210

      
Rückstellungen
2310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2310

      
Passive latente Steuern2400      
Nachrangige Verbindlichkeiten
2510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2510

      

Unwiderrufliche Kreditzusagen
3010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
3010

      
Eventualverbindlichkeiten
3110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
3110

      
Kontrollsumme:
(0110 + 0210 + 0221 + 0222 + 0310 +
0400 + 0511 + 0521 + 0610 + 0710 +
0723 + 0810 + 0823 + 0910 + 1010 +
1210 + 1310 + 1400 + 1600 + 1810 +
1821 + 1822 + 1910 + 2000 + 2110 +
2210 + 2310 + 2400 + 2510 + 3010 +
3110)

9010

      
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.