WoBerichtsG

Wohnungslosenberichterstattungsgesetz

Vom 4.3.2020

Zuletzt geändert am 5.12.2022

§ 5

Hilfsmerkmale

Hilfsmerkmale sind:

1. Bezeichnung und Anschrift der auskunftspflichtigen Stelle,
2. Name und Kontaktdaten der Personen, die bei der auskunftspflichtigen Stelle als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung stehen.