WoBerichtsG

Wohnungslosenberichterstattungsgesetz

Vom 4.3.2020

Zuletzt geändert am 5.12.2022

§ 4

Erhebungsmerkmale

Erhebungsmerkmale für jede wohnungslose Person sind:

1. Geschlecht,
2. Lebensalter zum Stichtag der Erhebung,
3. Staatsangehörigkeit,
4. Haushaltstyp,
5. Haushaltsgröße,
6. Art der Überlassung von Räumen zu Wohnzwecken an die wohnungslose Person, differenziert nach
a) kurzfristigen Hilfeangeboten, wie Notunterkünften oder Übernachtungsstellen,
b) teilstationären Angeboten,
c) stationären Angeboten und
d) sonstigen Angeboten,
7. die Angaben nach Nummer 6 jeweils differenziert nach Angeboten
a) der überörtlichen Träger der Sozialhilfe,
b) der Gemeinden und Gemeindeverbände,
c) der freien Träger, deren Angebote jeweils differenziert nach Verbandszugehörigkeit des Trägers,
d) gewerblicher Anbieter und
e) sonstiger Stellen,
8. Datum des Beginns der Überlassung von Räumen zu Wohnzwecken oder der Zurverfügungstellung der Übernachtungsgelegenheiten,
9. Gemeinde nach Gemeindeschlüssel, in der Räume zu Wohnzwecken überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden.