WDO

Wehrdisziplinarordnung

Vom 17.12.2024

Zuletzt geändert am 9.1.2026

§ 7

Disziplinarbuch

Förmliche Anerkennungen, unanfechtbar verhängte Disziplinarmaßnahmen und rechtskräftig ausgesprochene Strafen sind in das Disziplinarbuch einzutragen.