WaffRG

Waffenregistergesetz

Gesetz über das Nationale Waffenregister

Vom 17.2.2020 (BGBl. I S. 166, 184)

Abschnitt 1
Zweck des Waffenregisters, Registerbehörde, Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister
§ 1Zweck des Waffenregisters
Abschnitt 2
Datenbestand des Waffenregisters
§ 5Anlass für die Verarbeitung im Waffenregister
Abschnitt 3
Datenübermittlungen an die Registerbehörde und die Waffenbehörden
§ 8Datenübermittlung der Waffenbehörden an die Registerbehörde
Abschnitt 4
Datenübermittlung der Registerbehörde
§ 13Öffentliche Stellen, die zum Ersuchen berechtigt sind
Abschnitt 5
Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
§ 27Speicherfristen
Abschnitt 6
Rechte der betroffenen Person
§ 30Auskunftsrecht der betroffenen Person
Abschnitt 7
Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften
§ 32Verordnungsermächtigung

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