Verordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes
Vom 1.6.2013
Zuletzt geändert am 12.6.2020
Die Daten, die nach § 3 des Visa-Warndateigesetzes gespeichert werden dürfen, ergeben sich aus Spalte A der Anlage zu dieser Verordnung.