VorlBierG

Vorläufiges Biergesetz

Vom 29.7.1993

Zuletzt geändert am 29.10.2001

§ 12

[Überwachung]

Auf die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen finden die §§ 40 bis 46 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes Anwendung.