Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung
Vom 2.8.2011
Neugefasst am 19.3.2019
Zuletzt geändert am 28.11.2024
Sächliche Aufwendungen nach den §§ 9 und 10 werden in tatsächlicher Höhe anerkannt.