VkBkmG

Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz

Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen

Vom 20.12.2022

Abschnitt 5
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 19

Strafvorschriften

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer vollziehbaren Anordnung nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 oder Absatz 2 Satz 1 zuwiderhandelt.