VISZG

VIS-Zugangsgesetz

Gesetz über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten zum Visa-Informationssystem

Vom 6.5.2009

Zuletzt geändert am 19.6.2020

§ 5

Protokollierung

1Das Bundesverwaltungsamt protokolliert jede Abfrage und Übermittlung von Daten aus dem Visa-Informationssystem. 2Dazu gehört auch die persönliche Kennung der Personen, die die Abfrage bearbeiten.