Gesetz über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten zum Visa-Informationssystem
Vom
6.5.2009
Zuletzt geändert am
19.6.2020
§ 5
Protokollierung
1Das Bundesverwaltungsamt protokolliert jede Abfrage und Übermittlung von Daten aus dem Visa-Informationssystem.
2Dazu gehört auch die persönliche Kennung der Personen, die die Abfrage bearbeiten.