Gesetz über Versammlungen und Aufzüge
Vom 24.7.1953
Neugefasst am 15.11.1978
Zuletzt geändert am 30.11.2020
Alle Versammlungsteilnehmer sind verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen Anweisungen des Leiters oder der von ihm bestellten Ordner zu befolgen.