VerpackDG

Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen

Vom 13.7.2026

§ 52

Gesamtumlage und Kalkulationszeitraum

(1) Die Umlagen nach § 50 Absatz 2 und § 51 Absatz 2 bilden jeweils einen Teil einer gemeinsamen Gesamtumlage.

(2) Die Gesamtumlage nach Absatz 1 ist für einen Kalkulationszeitraum von höchstens einem Geschäftsjahr zu bemessen.