Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Vom 1.4.2015
Zuletzt geändert am 28.11.2024
(1) Die Satzung hat zu bestimmen, wie die Vereinsbekanntmachungen erlassen werden.
(2) Vereinsbekanntmachungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.