Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Vom 1.4.2015
Zuletzt geändert am 16.1.2026
(1) Die Satzung hat zu bestimmen, wie die Vereinsbekanntmachungen erlassen werden.
(2) Vereinsbekanntmachungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.