Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union
Vom
10.10.2013
Zuletzt geändert am
28.2.2025
(25)
Gesetzestreue und vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte sollten von der internationalen gegenseitigen Anerkennung des Status „zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ profitieren.