1Der Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien gemäß der Entscheidung Nr. 70/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über ein papierloses Arbeitsumfeld für Zoll und Handel ist von entscheidender Bedeutung bei dem Unterfangen, Handelserleichterungen und zugleich wirksamere Zollkontrollen zu gewährleisten, um so die Kosten der Wirtschaft und die Risiken für die Gesellschaft zu senken. 2Daher ist im Zollkodex der rechtliche Rahmen zu verankern, innerhalb dessen diese Entscheidung durchgeführt werden kann, insbesondere der Rechtsgrundsatz, dass alle Zoll- und Handelsvorgänge elektronisch bearbeitet werden und alle Informations- und Kommunikationssysteme für die Zollabwicklung den Wirtschaftsbeteiligten sämtlicher Mitgliedstaaten dieselben Möglichkeiten bieten.