1Die Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften beruhte auf der Zusammenfassung der Zollverfahren, die in den 80er Jahren in den einzelnen Mitgliedstaaten angewandt wurden. 2Die Verordnung ist seit ihrem Erlass immer wieder erheblich geändert worden, um einzelne Probleme wie den Schutz des guten Glaubens oder die Berücksichtigung von Sicherheitserfordernissen zu lösen. 3Aufgrund der in den letzten Jahren auf Unionsebene wie auf internationaler Ebene eingetretenen grundlegenden Rechtsänderungen – Außerkrafttreten des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Inkrafttreten der Beitrittsakten von 2003, 2005 und 2011 und Änderungsprotokoll zu dem Internationalen Übereinkommen über die Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren (im Folgenden „Neufassung des Übereinkommens von Kyoto“), für das der Rat den Beitritt der Union durch den Beschluss 2003/231/EG des Rates vom 17. März 2003 genehmigt hat – wurden weitere Änderungen an dieser Verordnung durch die Verordnung (EG) Nr. 648/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2005 vorgenommen und in der Folge in die Verordnung (EG) Nr. 450/2008 aufgenommen.