UkraineAufenthÜV

Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung

Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen

Vom 7.3.2022

Zuletzt geändert am 24.5.2023

§ 4

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Sie tritt mit Ablauf des 2. Juni 2024 außer Kraft.