1Für Projektaktivitäten, die bereits vor dem 8. Juni 2024 eine Zustimmung nach § 10 erhalten haben, findet § 18 in der am 8. Juni 2024 geltenden Fassung keine Anwendung. 2Diese Projektaktivitäten werden nach dem bis zum 8. Juni 2024 geltenden Recht beendet.