Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote
Vom
22.1.2018
Zuletzt geändert am
1.4.2026
§ 51
Bericht
Das Umweltbundesamt evaluiert diese Verordnung regelmäßig und legt der Bundesregierung ab dem Jahr 2021 jährlich zum 31. Juli einen Erfahrungsbericht vor.