UERV

Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung

Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote

Vom 22.1.2018

Zuletzt geändert am 4.6.2024

§ 22

Stückelung und Verbindung von UER-Nachweisen

(1) 1UER-Nachweise können im UER-Register gestückelt werden. 2Dies gilt auch für UER-Nachweise, die bereits aus einer Stückelung hervorgegangen sind.

(2) 1Das Umweltbundesamt kann im UER-Register eine Verbindung von UER-Nachweisen ermöglichen, die auf dasselbe Verpflichtungsjahr bezogen sind. 2Es stellt hierbei eine eindeutige Rückverfolgbarkeit zu den ursprünglichen UER-Nachweisen sicher.