UERV

Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung

Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote

Vom 22.1.2018

Zuletzt geändert am 4.6.2024

§ 12

Inhalt der Zustimmung

Die Zustimmung enthält folgende Angaben:

1. die Projektnummer,
2. das Datum der Ausstellung,
3. den Namen und die Anschrift des Projektträgers,
4. den Namen und die Anschrift der Validierungsstelle,
5. die Angaben nach § 8 Nummer 3 bis 6,
6. die Höhe der Sicherheitsleistung und
7. eine Nummer, mit der das Berechnungsverfahren eindeutig identifiziert wird.