Tier-LMÜV

Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung

Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs

Vom 8.8.2007

Neugefasst am 3.9.2018

Zuletzt geändert am 19.6.2020

§ 4

Personal von Schlachtbetrieben

Für Personal von Schlachtbetrieben im Sinne von Artikel 18 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/625 in Verbindung mit Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 gilt § 3 Absatz 1 Nummer 4 hinsichtlich des Nachweises der Befähigung zum amtlichen Fachassistenten entsprechend.