Gesetz über das Technische Hilfswerk
Vom 22.1.1990
Zuletzt geändert am 30.3.2021
Das Technische Hilfswerk beteiligt sich an internationalen, supranationalen und nationalen Forschungsprojekten zu Fragestellungen in den Bereichen Rettungswesen, Katastrophenschutz und Zivilschutz.