TFG

Transfusionsgesetz

Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens

Vom 1.7.1998

Neugefasst am 28.8.2007

Zuletzt geändert am 11.5.2023

§ 9

Hämatopoetische Stammzellen aus dem peripheren Blut und andere Blutbestandteile

1Die für die Separation von hämatopoetischen Stammzellen aus dem peripheren Blut und von anderen Blutbestandteilen erforderliche Vorbehandlung der spendenden Personen ist nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchzuführen. 2§ 8 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.