Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte
Vom
21.7.2022
§ 4
Transparenzberichte
Die vom Bundeskriminalamt und von der Bundesnetzagentur nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2021/784 zu erstellenden Transparenzberichte werden auf der jeweiligen Internetseite dieser Behörden veröffentlicht.