TBelV

Transparenzregisterbeleihungsverordnung

Verordnung über die Übertragung der Führung des Transparenzregisters

Vom 27.6.2017

Zuletzt geändert am 15.12.2023

§ 1

Beleihung

1Mit den Aufgaben der registerführenden Stelle, insbesondere mit der Führung des Transparenzregisters, und mit den hierfür erforderlichen Befugnissen nach Abschnitt 4 des Geldwäschegesetzes beliehen wird die Bundesanzeiger Verlag GmbH, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Köln, HRB 31248. 2Die Beleihung ist bis zum 31. Dezember 2031 befristet.