TAppV

Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

Vom 27.7.2006

Zuletzt geändert am 15.8.2019

Unterabschnitt 2
Naturwissenschaftlicher Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Vorphysikum)

§ 19

Prüfungsfächer

Das Vorphysikum umfasst die Prüfungsfächer

1. Physik einschließlich der Grundlagen des physikalischen Strahlenschutzes,
2. Chemie,
3. Zoologie und
4. Botanik der Futter-, Gift- und Heilpflanzen.
Die Prüfungen sollen bis zum Ende des ersten Studienjahres abgelegt werden.