SÜG

Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen

Vom 20.4.1994

Zuletzt geändert am 22.12.2023

§ 39

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.