StromStG

Stromsteuergesetz

Vom 24.3.1999

Zuletzt geändert am 22.12.2023

§ 7

Leistung von Strom in das Steuergebiet

1Bezieht ein Letztverbraucher Strom aus einem Gebiet außerhalb des Steuergebiets, entsteht die Steuer dadurch, daß der Strom durch den Letztverbraucher im Steuergebiet aus dem Versorgungsnetz entnommen wird. 2Steuerschuldner ist der Letztverbraucher.