StFG

Stabilisierungsfondsgesetz

Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Vom 17.10.2008

Zuletzt geändert am 30.7.2024

§ 28

Anwendungsvorschrift für § 27

§ 27 ist erstmals für den Veranlagungszeitraum und Erhebungszeitraum 2020 anzuwenden.