Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
Vom
22.12.2020
Zuletzt geändert am
15.7.2024
§ 79
Aufgaben
Der fakultative Restrukturierungsbeauftragte unterstützt den Schuldner und die Gläubiger bei der Ausarbeitung und Aushandlung des Restrukturierungskonzepts und des auf ihm basierenden Plans.