SichLVFinV

Verordnung über die Finanzierung des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer

Vom 18.4.2016

Zuletzt geändert am 19.12.2018

§ 11

Übergangsvorschrift

Die Vorschriften dieser Verordnung sind erstmals auf die Jahresbeiträge für das Jahr 2017 anzuwenden.