SGleiG

Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz

Vom 22.1.2024

§ 16

Angebote von Betreuungsmöglichkeiten

1Es sollen Angebote zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen gemacht werden. 2Dies umfasst auch Beratungs- und Vermittlungsleistungen.